Ziele eines Betriebsausflugs
Betriebsausflüge sind nicht nur bezahlte Urlaubstage für Angestellte. Durch sie kann man das Arbeitsklima verbessern und das Teambuilding stärken. Zudem hat der Chef die Chance private Eindrücke über seine Leute zu erhaschen, um sie somit besser einschätzen zu können.
Oft stehen einige Mitarbeiter den Betriebsausflügen anfangs skeptisch gegenüber und haben wenig Lust darauf. Trotzdem nehmen sie teil und merken nach kurzer Zeit, dass es gar nicht so übel ist, mit Vorgesetzten und Kollegen mal auf privater Ebene zu verkehren. Wenn der Event dann auch noch gut geplant ist, stehen Stimmung und Spaß nichts mehr im Wege. Dadurch hat der Chef schon erreicht was er wollte: Alle Mitarbeiter haben Spaß, sind ungezwungen, sind positiv eingestellt und lernen auch Kollegen aus anderen Bereichen näher kennen. Das stärkt die Teamfähigkeit und Zusammenarbeit massiv. Davon kann das Unternehmen enorm profitieren.
Planung eines Ausflugs
Doch so ein Betriebsausflug ist nicht so einfach zu planen. Hierbei ist auf einiges zu achten.
Zuerst sollte die Entscheidung was veranstaltet wird oder wo es veranstaltet wird nicht allein vom Chef getroffen werden. Der Sinn des Ausflugs ist, dass sich alle wohlfühlen, was schwer wird wenn einige Mitarbeiter die Sache schon im Vorhinein ablehnen.
In einem Betriebsausflug ist es wichtig welche Aktivitäten man plant. Man sollte auf jeden Fall auf solche verzichten bei denen die Möglichkeit besteht, dass sich kleine Gruppen bilden. Stadtessen sollten gemeinschaftsfördernde Tätigkeiten geplant werden.
Steuer- und versicherungsrechtliche Aspekte
Auch nicht zu vergessen sind die steuerlichen Aspekte einer solchen Betriebsveranstaltung. Hierfür besteht eine steuerliche Freigrenze von 110 Euro, die nicht überstiegen werden darf. Die Zuwendung dürfen erfolgen in Form von:
- Speisen, Getränke, Tabakwaren und Süßigkeiten
- Beförderungskosten
- Eintrittspreise
- Kosten für Saalmiete und Künstler
- Geschenke bis 40 Euro im Zusammenhang mit der Veranstaltung
Mit den steuerlichen- und versicherungsrechtlichen Vorgaben sollte man sich schon vor der Organisation eines Betriebsausflugs auseinandersetzen, um eine perfekte Absicherung zu haben und in punkto Steuern eine weiße Weste behält